Straßenverkehr: Frist für Führerschein-Umtausch läuft ab
Mit dem neuen Jahr kommen auch einige Änderungen. Mancher Autofahrer und manche Autofahrerin in Hessen muss etwa den Führerschein umtauschen lassen. So viele sind noch betroffen.

Mit dem neuen Jahr kommen auch einige Änderungen. Mancher Autofahrer und manche Autofahrerin in Hessen muss etwa den Führerschein umtauschen lassen. So viele sind noch betroffen.

Viele alte Führerscheine verlieren Anfang 2025 ihre Gültigkeit – in Hessen werden derzeit allerdings nur wenige Umtauschanträge bearbeitet. Im Landkreis Gießen befinden sich nach Angaben einer Sprecherin 864 Umtauschanträge in Bearbeitung (Stichtag 15.12.). 

Im laufenden Jahr wurden dort bereits 6226 Führerscheine umgetauscht. Wie viele Führerscheine pflichtgemäß zum eigentlichen Umtausch-Stichtag im Januar zu tauschen seien, könne die Behörde allerdings nicht sagen.

Im Landkreis Limburg-Weilburg seien bis 15. Dezember erst 45 Prozent der von der Regelung betroffenen Führerscheine umgetauscht worden. Dort müssten insgesamt 10.618 Menschen ihre Fahrerlaubnis-Bescheinigung erneuern. In Frankfurt sind es 25.297, hieß es von der Stadt. Bis zur Monatsmitte seien weniger als die Hälfte getauscht worden. 

Einige Landkreise können keine exakten Angaben zum Fortschritt beim Umtausch machen. Der Landkreis Kassel etwa teilte mit, dass die „alten Führerscheine“ teilweise noch nicht digital erfasst seien. Auch der Landkreis Offenbach kann die Zahlen nicht aufschlüsseln. Ein Problem sei, dass die Zahl der umtauschpflichtigen Führerscheine auch jene von umgezogenen oder verstorbenen Menschen enthalte. Die Landkreise Offenbach und Fulda konnten ebenfalls keine Auskünfte machen. 

Das braucht man zum Umtauschen

Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2025 gegen Bescheinigungen im EC- und Debitkarten-Format auswechseln. Gültig sind diese dann für 15 Jahre.

Für die Beantragung ist der Personalausweis oder der Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Der Vorgang kostet 25 Euro.

Das kostet das Fahren mit ungültigem Führerschein

Wer zwischen 1953 und 1970 geboren ist und noch das alte Papierdokument hat, fährt schon eine Weile ohne gültigen Führerschein. Das kann bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kosten.

Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihren Führerschein 1970 oder 2010 gemacht haben.