In der Vergangenheit war es gerade für Mieter nicht einfach, sich durch Balkonkraftwerke mit Grünstrom zu versorgen. Mit den neuen Regelungen wird die Anschaffung zum Kinderspiel.
Deutschland hat 2024 fast 60 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Und erstmals hatten Balkonkraftwerke daran einen wesentlichen Anteil. Allein 2024 wurden 430.000 dieser kleinen Photovoltaikanlagen neu in Betrieb genommen, am Jahresende waren es bundesweit insgesamt 780.000. Die meisten arbeiten in NRW, gefolgt von Bayern und Niedersachsen. Schlusslicht sind Bremen, Hamburg und das Saarland. Sind die Bedingungen optimal, kann ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt jährlich etwa 550 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen. Das entspricht etwa einem Viertel des Bedarfs eines Zweipersonenhaushalts.
Zusammen stellen diese Steckersolargeräte, wie sie offiziell heißen, eine Leistung von 700 Millionen Watt bereit. Vorteil fürs Gesamtsystem: Der Strom gelangt zumeist nicht ins große Stromnetz, das schon zeitweise überlastet ist, sondern wird direkt vor Ort verbraucht. Experten rechnen mit einem anhaltenden Boom 2025. Denn die Voraussetzungen für Käufer verbessern sich durch die Solarpakete der Bundesregierung weiter. Hier der Stand der Dinge für Investitionswillige:
Es gibt gute Subventionen für Balkonkraftwerke
Günstiger Einstieg: Noch bis Ende 2025 verlangt der Staat keine Mehrwertsteuer auf Solarprodukte. Dazu zählen auch Solar-Akkus. So lassen sich 19 Prozent des Kaufpreises sparen. Neue Fördermöglichkeiten: Auch 2025 zahlen viele Städte und Gemeinden einen Zuschuss für eine Balkonsolaranlage. Die Unterstützung reicht bis zu 500 Euro.Mieterrechte gestärkt: In der Vergangenheit mussten Mieter den Vermieter vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks um Erlaubnis bitten. Nun besteht ein Anspruch darauf, gegen den der Vermieter nur in Ausnahmefällen Einspruch erheben kann. Ähnliches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern gegenüber der Eigentümergemeinschaft.Mehr Leistung: Die maximale Ausgangsleistung eines Balkonkraftwerks darf jetzt 800 statt 600 Watt betragen. Um diese optimal zu erreichen, dürfen die installierten Solarmodule sogar eine Gesamtleistung von bis zu 2000 Watt aufweisen. Mit einer Solarbatterie lässt sich die Stromernte optimal nutzen.Bessere Aufstellmöglichkeit: Balkonkraftwerke müssen nicht an Balkonen hängen, man kann auch ein Garagendach oder ähnliches nutzen. Allerdings sollte man eine ideale Ausrichtung auf die Sonne sicherstellen.
Anmeldung mit wenigen Mausklicks
Leichter anmelden: Umständliche Bürokratie wurde abgeschafft, man muss sein Kraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Es genügt, sich online im Marktstammdatenregister einzutragen. Schuko-Stecker geduldet: Früher musste man einen Elektriker anheuern, um das Balkonkraftwerk anzuschließen. Heute wird auch toleriert, wenn der Strom über einen handelsüblichen Schukostecker ins Hausnetz eingespeist wird. Noch ist das allerdings eine Grauzone. Doch dieses Jahr könnte eine neue Norm des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik endgültig Klarheit bringen.
Der alte Stromzähler reicht
Zählertausch keine Voraussetzung: Man braucht nicht zuvor einen modernen Zähler, um ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Der alte, der rückwärts laufen kann, wenn Strom ins Netz zurückfließt, reicht aus. Allerdings tauscht ihn der Netzbetreiber nach Anmeldung aus.
Die guten Bedingungen werden bleiben oder sich sogar weiter verbessern, auch wenn im Februar eine neue Bundesregierung gewählt wird. Davon gehen zumindest Experten aus. Denn nichts ist effizienter im Kampf gegen die Erderwärmung als selbst erzeugte und selbst verbrauchte grüne Energie.