Landtag: Abgeordnete der Freien Wähler wollen Gruppe bilden
Die Fraktion der Freien Wähler ist Vergangenheit. Ein Teil will sich zumindest zu einer Gruppe formieren - ein solcher Versuch anderer Parlamentarier ist vor nicht allzu langer Zeit gescheitert.

Die Fraktion der Freien Wähler ist Vergangenheit. Ein Teil will sich zumindest zu einer Gruppe formieren – ein solcher Versuch anderer Parlamentarier ist vor nicht allzu langer Zeit gescheitert.

Nach dem Aus für die Fraktion der Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag wollen sich einige der Abgeordneten zu einer parlamentarischen Gruppe zusammenschließen. Bestehen soll die einer Mitteilung zufolge aus dem bisherigen Fraktionschef Helge Schwab, seinem Vize Patrick Kunz, der Parlamentarischen Geschäftsführerin der früheren Fraktion, Lisa-Marie Jeckel, sowie aus dem Abgeordneten Stephan Wefelscheid. Dafür muss zunächst ein Antrag an den Landtagspräsidenten gestellt werden, der lag zunächst einem Landtagssprecher zufolge noch nicht vor. 

Die Fraktion der Freien Wähler befindet sich im Fachjargon in Liquidation, sie wird also quasi abgewickelt. Sie umfasste einmal sechs Mitglieder, dann traten jedoch zunächst der Abgeordnete Herbert Drumm und zum vergangenen Sonntag (6. Oktober) schließlich Bernhard Alscher aus. Damit sackte die Mitgliederzahl unter die Mindestgrenze von fünf. 

Antrag auf Bildung der Gruppe „Drei Farben“ scheiterte

Im Parlament gehören die bisherigen Mitglieder der Freien-Wähler-Fraktion nun zu den Fraktionslosen, wie auch das frühere Grünen-Mitglied Andreas Hartenfels, das mittlerweile in das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eingetreten ist, sowie Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt. Die Drei waren alle einmal Teil der AfD-Fraktion, kehrten dieser den Rücken und wollten dann eine parlamentarische Gruppe namens „Drei Farben“ bilden. 

Daraus wurde nichts. Der Ältestenrat des Landtages hatte sich für die Ablehnung eines entsprechenden Antrages ausgesprochen, dem folgte das Plenum. Unter anderem argumentierte der Ältestenrat, dass es für eine solche Gruppe ein „politisch homogenes Abgeordnetenbündnis“ brauche, das sah er in diesem Fall nicht. 

Sollte nun von den Abgeordneten der Freien Wähler ein Antrag gestellt werden, wird der Ältestenrat für diese Konstellation einen Beschlussvorschlag erarbeiten. Der wird auch zum Inhalt haben, ob und in welcher Art und Höhe die Gruppe Geld vom Landtag bekommen kann. 

Hintergrund ist, dass normalerweise lediglich Fraktionen gewisse Geld- und Sachleistungen vom Landtag bekommen. Für andere Zusammenschlüsse wie eine Gruppe ist das erstmal nicht vorgesehen. Diese können aber Geldleistungen für die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben beantragen. Neben Geldleistungen sind an den Fraktionsstatus auch gewisse politische Mitwirkungsrechte gekoppelt, auf die die Vertreter der Freien Wähler fortan verzichten müssen.