Unfall: Polizei: Kein Fehlverhalten vor Sturz von Zirkus-Akrobatin
Die Polizei prüft den Unfallhergang, stellt aber kein Fehlverhalten fest. Eine Sicherung der Akrobatin war aus einem bestimmten Grund nicht nötig.

Die Polizei prüft den Unfallhergang, stellt aber kein Fehlverhalten fest. Eine Sicherung der Akrobatin war aus einem bestimmten Grund nicht nötig.

Nach dem Absturz einer Akrobatin bei einer Zirkusvorstellung in Burghausen (Landkreis Altötting) hat die Polizei den Vorgang abgeschlossen. Die Polizei habe den Unfallhergang überprüft, sagte der zuständige Sachbearbeiter auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei wurde kein Fehlverhalten festgestellt. Es handle sich um einen tragischen Unfall. 

Die 29-Jährige hatte versucht, mit ihrem 48 Jahre alten Partner ein freischwebendes Kunststück aufzuführen. Dabei war sie sechs Meter tief gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Dass die Frau nicht gesichert gewesen sei, entspreche den Vorschriften, erläuterte der Sachbearbeiter. Die entsprechende Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreibt Sicherungen bei Vorführungen und Proben erst bei zehn Metern Höhe über dem Boden vor.

Das Unglück hatte sich vor rund zwei Wochen bei einer Vorstellung des Circus Krone ereignet. Bei dem Kunststück befand sich das Akrobaten-Duo nach Angaben des Zirkus an sogenannten Strapaten – Bänder, die meist an der Decke befestigt sind. Nach dem Sturz wurde die 29-Jährige von Notärzten behandelt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.