Anschlag auf Synagoge: Scholz zu Halle-Gedenken: Antisemitismus niemals hinnehmen
Vor fünf Jahren versucht ein Attentäter, ein Massaker in einer Synagoge in Halle anrichten. Als das nicht gelingt, ermordet er zwei Menschen in der Nähe. Bundeskanzler und Justizminister warnen nun.

Vor fünf Jahren versucht ein Attentäter, ein Massaker in einer Synagoge in Halle anrichten. Als das nicht gelingt, ermordet er zwei Menschen in der Nähe. Bundeskanzler und Justizminister warnen nun.

Bundeskanzler Olaf Scholz ruft anlässlich des fünften Jahrestags des antisemitischen Anschlags von Halle (Saale) dazu auf, Antisemitismus nicht hinzunehmen. „Es darf niemals sein, dass jüdische Bürgerinnen und Bürger in Angst leben müssen“, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. Das Gedenken an die Opfer des Anschlags auf die Synagoge „mahnt uns, diese Verantwortung wahrzunehmen“. „Für uns alle muss gelten: Antisemitismus werden wir niemals hinnehmen.“

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann forderte dazu auf, sich dem Hass entgegenzustellen. „Dieser Anschlag zeigt: Der Antisemit ist nicht nur ein Judenfeind, er ist ein Menschenfeind. Sein Hass zielt auf Jüdinnen und Juden, aber er ist tatsächlich grenzenlos“, schrieb der FDP-Politiker auf X. Er richte sich gegen alle Menschen, die in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft in Frieden miteinander leben wollen. „Es ist diese Gesellschaft, wir sind es, die sich diesem Hass entgegenzustellen haben: um unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und um Frieden und Freiheit für alle zu bewahren.“

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Rechtsextremist versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen, als dort die Feierlichkeiten zu Jom Kippur stattfanden. Als er an der gesicherten Tür der Synagoge scheiterte, erschoss er eine Passantin auf der Straße und stürmte einen Imbiss in der Nähe, wo er einen 20-jährigen Mann tötete. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Personen, bevor er schließlich gestoppt werden konnte. Der Attentäter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.