Verwechslungsgefahr: Schon mehr als 200 Fälle wegen Verdachts auf Pilz-Vergiftung
Die selbst gesuchten Pilzen sind gegessen, da grummelt der Magen und Zweifel kommen auf: Waren das wirklich Speisepilze? Schon Dutzende Male klingelte bei Fachleuten wegen solcher Fälle das Telefon.

Die selbst gesuchten Pilzen sind gegessen, da grummelt der Magen und Zweifel kommen auf: Waren das wirklich Speisepilze? Schon Dutzende Male klingelte bei Fachleuten wegen solcher Fälle das Telefon.

Übelkeit, Bauchschmerzen oder Schlimmeres nach dem Genuss von selbst gesuchten Pilzen: Solche Situationen beschäftigen auch in diesem Herbst die Expertinnen und Experten beim Gemeinsamen Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (GGIZ). Rund 240 Fälle mit Verdacht auf eine Pilzvergiftung zählte das in Erfurt angesiedelte Zentrum mit der Tag und Nacht erreichbaren Giftnotrufnummer in diesem Jahr bislang. 

Das seien weniger Fälle als vor einem Jahr, sagte die Institutsleiterin Dagmar Prasa. „Das liegt daran, dass im vergangenen Jahr die Pilzsaison relativ zeitig – schon im August – begann, in diesem Jahr dagegen hatten wir bis einschließlich September relativ wenige Anrufe zu Pilzen.“ Erst seit Oktober sei die Zahl der Anfragen zu Pilzvergiftungen deutlicher gestiegen.

Mit 89 Verdachtsfällen kamen die meisten Anfragen demnach bislang aus Sachsen. 41 Mal riefen Menschen aus Thüringen, 34 Mal aus Mecklenburg-Vorpommern und 28 Mal aus Sachsen-Anhalt an. Dazu kamen 49 Anfragen aus anderen Bundesländern. Vergleichsweise häufig würden Champignons etwa mit Karbol-Egerlingen verwechselt, erklärte Prasa. Diese können Magen-Darm-Beschwerden verursachen. 

Betroffene sollten sich nach dem Verzehr von Pilzen bei leichten Magen-Darm-Symptomen zunächst an ein Giftinformationszentrum wenden, riet Prasa. „Wenn Putzreste, Reste der Mahlzeit oder Erbrochenes vorhanden sind, kann man mithilfe eines Pilzsachverständigen versuchen, die Pilze zu identifizieren.“ Sollten aber andere Symptome wie Halluzinationen oder Bewusstlosigkeit auftreten, muss unbedingt der Rettungsdienst verständigt werden.