Sexuelle Belästigung bei Staatsanwaltschaft: Mitarbeiter in Hamburg verurteilt
In einem Berufungsprozess um sexuelle Belästigung durch einen Mitarbeiter der Hamburger Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte am Montag zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach den Mann nach Angaben einer Sprecherin in insgesamt 15 Fällen schuldig. Er hatte laut Anklage während der Arbeit wiederholt mehrere Auszubildende ohne deren Einwilligung in sexueller Absicht berührt sowie fortwährend mit Kosenamen angesprochen.

In einem Berufungsprozess um sexuelle Belästigung durch einen Mitarbeiter der Hamburger Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte am Montag zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach den Mann nach Angaben einer Sprecherin in insgesamt 15 Fällen schuldig. Er hatte laut Anklage während der Arbeit wiederholt mehrere Auszubildende ohne deren Einwilligung in sexueller Absicht berührt sowie fortwährend mit Kosenamen angesprochen.

Der zum Prozessauftakt Anfang September 57-jährige Justizhauptsekretär war demnach Ausbilder und sollte neue Mitarbeitende des Servicebereichs der Staatsanwaltschaft schulen. Angeklagt waren 19 einzelne Taten, die sich Anfang 2023 ereignet haben sollen. In vier Fällen wurde der Beschuldigte freigesprochen.

Zu dem Berufungsprozess kam es, weil sich der Mann gegen einen sogenannten Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen wegen sexueller Nötigung gewandt hatte. Am Ende verurteilte ihn das Gericht nun aber zu 140 Tagessätzen zu je 60 Euro.